AGB
ALLGEMEINES
Für die Lieferung unserer Waren sind ausschließlich die nachstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen
des Auftraggebers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich
schiftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur
verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
ANGEBOT
Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde
liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine
Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten unsere
Angebotspreise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend.
Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.
PREISE
Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto und
in EURO angegeben. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich
berechnet. Unsere Preise sind errechnet aufgrund der bei der Angebotsabgabe
herrschenden Marktsituation. Preisänderungen für die zur Herstellung
benötigten Materialien sowie sonstige Kostenveränderungen, die zwischen
dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem der Auftragserteilung erfolgen, können
zu Preisänderungen führen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Andrucke,
Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind,
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
ÄNDERUNGEN
Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen
und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar
waren, werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz wie auch
bei der Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach
Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck
Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige
Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen.
ZAHLUNG
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer), erfolgt für Standardprodukte
pr. Nachnahme. Die Zahlung per Vorkasse behalten wir uns vor. Produkte, die
speziell für den Auftraggeber hergestellt werden, sind per Vorkasse zu
zahlen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber, sie sind vom Auftraggeber
sofort zu zahlen. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kartonmengen,
besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann auch hier Vorauszahlung verlangt
werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige
Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch
laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der
Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent (bei Verbrauchern
fünf Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
gem. § 288 Abs. 2 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei
der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns
frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition,
Funkbote u.ä.) vorzunehmen. Eventueller Versand wird von uns für den
Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, jedoch haften wir nicht
für Schäden und Verlust auf dem Versandweg. Die Haftung beschränkt
sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt
werden. Ist der Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung
des Liefertermins der Schriftform. Für Überschreitung der Lieferfrist
durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen sowie durch
von ihm verursachte Verzögerungen ist der DRUCKSERVICE Klaus Bauer nicht
verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden ist, ist
uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §
361 BGB bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens
nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangen. Betriebsstörungen - sowohl in unserem
Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere durch Streik, Aussperrung,
Krieg, Aufruhr, Brand oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht,
berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Für
Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen entstehen, haften
wir nicht.
BEANSTANDUNGEN
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie
der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall
zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die
erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht
zu finden sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn
die Mängelrüge innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware unseren
Betrieb verlassen hat, bei uns eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden
wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung
und/oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder uns oder einem unserer
Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz oder große Fahrlässigkeit
nachgewiesen. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten.Beanstandung
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener
oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch
vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung
für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten
oder Weiterverarbeitung von Druckzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht
für dabei verursachte Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiter
zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teiles der gelieferten
Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen
Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich
zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit
des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung
befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber
abtreten.
LIEFERMENGE
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können
nicht beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter
1000 kg, erhöht sich der Prozentsatz auf zwanzig Prozent, bei unter 2000
kg auf fünfzehn Prozent.
VERPACKUNG UND VERSAND
Die für Versandarbeiten zusätzlichen Verpackungsmaterialien aus Papier,
Folie oder Pappe werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Wird der Versand bzw. Transport auf Europaletten gewünscht, so werden Europaletten
dann kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn im Austausch dafür gleichwertige
Paletten vom Kunden oder dem Empfänger der Ware zur Verfügung gestellt
werden. Andere Verpackungsmaterialien, wie Kisten und Paletten, werden zum Selbstkostenpreis
berechnet, aber nicht zurückgenommen.
URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel,
insbesondere Filme, Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel
und Stanzformen bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem
Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum
und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter,
verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Verfvielfältigung
in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen
Entwürfen des DRUCKSERVICE Klaus Bauer sowie an Originalen und ähnlichem
bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht. Die
gelieferte Ware bleibt unserer Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus
der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An den vom Auftraggeber
angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen
steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HBG bis
zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu.
VERPACKUNGSMATERIAL UND ABFÄLLE
Bei Lieferung des zu verarbeitenden Materials durch den Auftraggeber bleiben
Verpackungsmaterial und Abfälle, die durch Beschnitt, Ausstanzungen oder
sonstige Produktionsvorgänge entstehen, unser Eigentum. Das Gleiche gilt
für die Zuschussbögen bei Druckaufträgen, für die uns vom
Auftraggeber das zu bedruckende Material angeliefert wurde. Der Eingang wird
bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten
Menge und Qualität. Bild- und Druckvorlagen, Rohstoffe, Druckträger
und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse,
werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Ausliefertermin hinaus verwahrt. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Unterlagen, Lithografien, Satzfilme, Stanzformen u.ä.
werden nur dann beim DRUCKSERVICE Klaus Bauer aufbewahrt, wenn die Dauer der
Aufbewahrung mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist. Ist keine
Vereinbarung getroffen, oder die vereinbarte Frist überschritten, kann
eine Haftung für beim DRUCKSERVICE Klaus Bauer verbleibende Gegenstände
aus einem abgeschlossenen Auftrag von uns nicht übernommen werden. Die
vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrläüssigkeit.
Sollen die zur Aufbewahrung genannten Gegenstände versichert werden, so
hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
PERIODISCHE ARBEITEN
Periodische Arbeiten, Verträge über regelmäßig wiederkehrende
Arbeiten, können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss
eines Monats gekündigt werden.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-
und Urkundenprozess ist Münster (Westfalen). Durch etwaige Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
DRUCKSERVICE Klaus Bauer
Stand: Januar 2011